Die Stadt Dassel hat zahlreiche Gebäude, deren konventionelle Heizungen fossile Brennstoffe (Erdgas und Heizöl) zur Wärmeerzeugung verbrauchen. Bereits das aktuelle GEG lässt eine Nutzung von Heizungsanlagen, die mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden und keine Niedertemperatur oder Brennwertkessel haben, nur für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren zu. In jedem Fall lässt eine zeitliche Obergrenze den Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen nur bis zum 31.12.2044 zu.

Da eine Umstellung der Erdgasnetze auf Wasserstoff fraglich ist, muss sich die Stadt Dassel auf den Austausch oder eine Ergänzung zahlreicher, bestehender Heizungsanlagen einstellen, um die geplante 65%-Grenze durch erneuerbare Energien bei Heizungsanlagen zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund werden folgende Fragen gestellt.

  1. Wie viele Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen sind in städtischen Gebäuden installiert?
  2. Wie viele Heizungsanlagen sind a) bis zum 30.11.2026 und b) bis zum 30.11.2031 wegen der Erreichung der Höchstnutzungsdauer auszutauschen?
  3. Ist nach derzeitigem technischen Stand eine Umrüstung der Grundschulen, Kindergärten und des Rathauses auf eine Wärmepumpenlösung möglich – bzw. welche ergänzenden Sanierungen könnten erforderlich werden?
  4. Besteht die Möglichkeit städtische Gebäude an Fernwärmenetze (z.B. wie in Deitersen) anzuschließen, bzw. gibt es Initiativen oder Gespräche zum Aufbau von Fernwärmenetze auf Basis von erneuerbaren Energien?
  5. Ist zu erwarten, dass für kommunale Pflichtaufgaben eine verlängerte Frist zur Umsetzung im GEG ermöglicht wird?
  6. Ist vorgesehen, dass eine Planung zu Maßnahmen zur Anpassung der Wärmeerzeugung in städtischen Gebäuden zur Haushaltsplanung 2024 und / oder Folgejahre zur Beratung vorgelegt wird?