Im Gebiet der Stadt Dassel werden einige traditionelle Veranstaltungen durchgeführt. Für den
ländlichen Raum ist es von besonderer Bedeutung, dass diese und vergleichbare Events erhal-
ten bleiben, da sie die Gemeinschaft und den Zusammenhalt fördern. Jung und Alt begeistern
sich für diese traditionellen gesellschaftlichen Highlights. Durch immer strengere Auflagen für
die Durchführung sind diese Events im Bestand gefährdet.

In den Genehmigungen werden vermehrt Auflagen gemacht, die unverhältnismäßig erscheinen. Diese Auflagen und Bedingungen sind für Veranstaltungen, die von Ehrenamtlichen und Vereinen organisiert werden, kaum noch zu stemmen. Der demografische Wandel (weniger und durchschnittlich ältere Bevölkerung) stellt den ländlichen Raum ohnehin schon vor große Herausforderungen. Mit immer weniger „Aktiven“ immer mehr Auflagen erfüllen zu müssen, kann auf die Dauer nicht gelingen.
An die SPD Ratsfraktion ist die Bitte herangetragen worden, sich für eine Vereinfachung für die folgenden „Events“ einzusetzen.
- Straßenkarneval in Hilwartshausen und Lauenberg
- Festumzüge der Vereine im Stadtgebiet
- Büttenabend in Dassel
- GHIDA in Dassel
- „Lichterfahrt“ der Landwirte in der Adventszeit

Für den Straßenkarneval werden von der Verkehrsbehörde sehr umfangreiche Ausschilderungsauflagen erteilt. Diese betreffen auch im erheblichen Umfang Nebenstraßen. Es ist dringend erforderlich, hier einfachere Auflagen vorzusehen und Ausschilderungen für Bereiche (z.B. für alle Straßen westlich von … gilt ein absolutes Parkverbot in der Zeit von … bis …) zu ermöglichen. Die Organisatoren haben von sich aus ein Interesse, dass eine Durchfahrt mit den Motivwagen möglich und eine Gefährdung weitgehend ausgeschlossen ist. Eine erstmalig in diesem Jahr erforderliche Begleitung der Motivwagen auf der gesamten Strecke scheint ebenfalls unverhältnismäßig. Hier sollte in Erwägung gezogen werden, ob nicht der Einsatz von
Streckenordnern an besonderen Plätzen (viele Zuschauer oder neuralgische Punkte) ausreicht. Eine permanente Begleitung von 50 ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden ist in jedem Fall übertrieben. Hier entsteht der Eindruck, dass das Ehrenamt in Grußworten gelobt, aber in der Praxis vergessen wird.
Der Büttenabend findet wie die GHIDA in der städtischen Mehrfeldsporthalle statt. Da dies keine Sportveranstaltungen sind, müssen entsprechende „Bauanträge“ für die „Nutzungsänderung“ gestellt werden. Im Grunde gelten für den Schutz der Gäste dieselben Bedingungen wie bei einem Hallenturnier unterschiedlicher Sportarten. Für den verständigen Bürger stellt dies einen unnötigen bürokratischen Aufwand für Behörden und ehrenamtliche Veranstalter dar, der diese auch noch finanziell belastet. Es müssen Lösungen gefunden werden, die die Beantragung der „Nutzungsänderung“ (für die regelmäßigen Traditionsveranstaltungen) obsolet macht.

Seit einigen Jahren führen engagierte Landwirte oder Besitzer von Treckern und anderen landwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen in der Adventszeit die sogenannten „Lichterfahrten“ mit ihren Zugmaschinen durch. In der dunklen Jahreszeit erfreuen die Fahrerinnen und Fahrer die Zuschauer (Jung und Alt) am Straßenrand mit bunt geschmückten, leuchtenden Fahrzeugen. Auch hier sollen die Auflagen für die Durchführung dieser - auch bei uns üblich gewordenen „Ausfahrt“ verschärft werden und die Organisatoren erwägen, dieses beglückende Event nicht mehr durchzuführen.

Die SPD Ratsfraktion Dassel erwartet eine ernsthafte Prüfung und wünscht ggf. unkonventionelle Lösungen und Maßnahmen, die diese kulturellen Ereignisse in Dassel nicht gefährden, die Bürokratie reduzieren und das Ehrenamt respektieren. Offensichtliche, grundsätzliche Gefahren müssen weiterhin vermieden werden, allerdings kann keine Genehmigung einer Veranstaltung eine 100-prozentige Sicherheit für alle Eventualitäten berücksichtigen.

Die SPD Ratsfraktion stellt daher folgenden Antrag:
Der Verwaltungsausschuss möge beschließen: Der Bürgermeister der Stadt Dassel wird beauftragt, zusammen mit den Veranstaltern der im Text genannten Events und den zuständigen Genehmigungsbehörden Lösungen zur Vermeidung von Anträgen und/oder Minimierung von Auflagen zu erarbeiten.

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